Alltagsbegleiter nach § 87b SGB XI (MobiCoach)

Menschen mit Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen haben gegenüber ausschließlich körperlich eingeschränkten Menschen einen erhöhten Bedarf an Aufmerksamkeit und Betreuung.

Im Rahmen des § 87b SGB XI werden von Pflegeeinrichtungen Betreuungskräfte eingesetzt, die in enger Kooperation und fachlicher Absprache mit den Pflegefachkräften und den Pflegeteams die Betreuungs- und Lebensqualität von Pflegebedürftigen verbessern.  Ihnen soll durch mehr Zuwendung, zusätzliche Betreuung und Aktivierung eine höhere Wertschätzung entgegen gebracht, mehr Austausch mit anderen Menschen und mehr Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht werden.

Als Betreuungskraft bzw. Alltagsbegleiter haben Sie die Aufgabe, die betroffenen Pflegebedürftigen z. B. zu folgenden Alltagsaktivitäten zu motivieren und dabei zu betreuen:

  • Malen und basteln
  • Handwerkliche Arbeiten und leichte Gartenarbeiten
  • Haustiere füttern und pflegen
  • Kochen und backen
  • Anfertigung von Erinnerungsalben oder -ordnern
  • Musik hören, musizieren, singen
  • Brett- und Kartenspiele
  • Spaziergänge und Ausflüge
  • Bewegungsübungen und tanzen in der Gruppe
  • Besuch von kulturellen Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Gottesdiensten und Friedhöfen
  • Lesen und vorlesen
  • Fotoalben anschauen

Die Betreuungskräfte sollen den Pflegebedürftigen für Gespräche über Alltägliches und ihre Sorgen zur Verfügung stehen, ihnen durch  ihre Anwesenheit Ängste nehmen sowie Sicherheit und Orientierung vermitteln. Das Inkrafttreten des 1. Pflegestärkungsgesetzes zum 01.01.2015 ermöglicht sehr gute berufliche Perspektiven, da die zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen ausgebaut und auf alle Pflegebedürftigen ausgedehnt werden

A) Grundlagen

  • Grundkenntnisse der Kommunikation und Interaktion unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen an die Kommunikation und den Umgang mit Menschen mit Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen
  • Grundkenntnisse über Demenzerkrankungen, psychische Erkrankungen, geistige Behinderungen sowie typische Alterskrankheiten wie Diabetes und degenerativen Erkrankungen des Bewegungsapparates und deren Behandlungsmöglichkeiten
  • Grundkenntnisse der Pflege und Pflegedokumentation (Hilfen bei der Nahrungsaufnahme, Umgang mit Inkontinenz, Schmerzen und Wunden, etc.) sowie der Hygieneanforderungen im Zusammenhang mit Betreuungstätigkeiten zur Beurteilung der Abhängigkeiten von Pflege und Betreuung
  • Erste-Hilfe-Kurs und Verhalten beim Auftreten eines Notfalls

B) Betreuungspraktikum

C) Vertiefung der Kenntnisse und Fähigkeiten

  • Vertiefen der Kenntnisse, Methoden und Techniken über das Verhalten, die Kommunikation und die Umgangsformen mit betreuungsbedürftigen Menschen
  • Rechtskunde (Grundkenntnisse des Haftungsrechts und des Betreuungsrechts, der Schweigepflicht und des Datenschutzes und zur Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen)
  • Hauswirtschaft und Ernährungslehre mit besonderer Beachtung von Diäten und Nahrungsmittelunverträglichkeiten
  • Beschäftigungsmöglichkeiten und Freizeitgestaltung für Menschen mit Demenzerkrankung
  • Bewegung für Menschen mit Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen n Kommunikation und Zusammenarbeit mit den an der Pflege Beteiligten, z. B. Pflegekräften, Angehörigen und ehrenamtlich Engagierten

D) Schriftliche und mündliche Abschlussprüfung 

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