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MAE, AGH-Entgeltvariante und ABM
MAE – Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung
Seit 2004 kooperieren wir mit den meisten JobCentern in Berlin bei der Beschaffung von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung. Es handelt sich nicht um versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Hier können arbeitsfähige Arbeitslosenhilfebezieher Tätigkeiten in verschiedenen Einsatzfeldern ausführen die im „Öffentlichen Interesse“ liegen und der Allgemeinheit zu gute kommen.
Die Schaffung der Arbeitsplätze und die Planung und Durchführung wird von uns organisiert.
MAE – Grundsätze
Ziel ist die Integration von Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt, ohne jedoch dadurch den Wettbewerb zu verzerren und negative Auswirkungen auf den ersten Arbeitsmarkt zu vermeiden. Arbeitsgelegenheiten dürfen insbesondere nicht reguläre Beschäftigungsverhältnisse verdrängen oder beeinträchtigen und auch nicht das Entstehen neuer Arbeitsplätze am ersten Arbeitsmarkt behindern.
Arbeitsgelegenheiten im öffentlichen Bereich gelten grundsätzlich als zusätzlich, wenn sie nicht zu Lasten bisheriger Planstellen eingerichtet werden.
MAE, die mit dem Erwerb eines Schulabschlusses oder mit einem von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen finanzierten Qualifizierungsmodul verknüpft sind, gelten als unbedenklich.
AGH-Entgeltvariante – Arbeitsgelegenheiten mit Entgelt
Grundsätzlich gelten für die Entgeltvariante die Voraussetzungen wie unter MAE beschrieben. Es handelt sich nicht um versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse.
Hier können arbeitsfähige Arbeitslosenhilfebezieher Tätigkeiten in verschiedenen Einsatzfeldern ausführen die im „Öffentlichen Interesse“ liegen und der Allgemeinheit zu gute kommen.
Die Schaffung der Arbeitsplätze und die Planung und Durchführung wird von uns organisiert.
ABM – Arbeitsbeschaffungsmaßnahme
Ziele der Förderung sind, insbesondere bei hoher Arbeitslosigkeit mit ABM Arbeitslosigkeit abzubauen und arbeitslosen Arbeitnehmern zumindest vorübergehend eine Beschäftigung zu ermöglichen. ABM kommen erst dann in Betracht, wenn andere Fördermöglichkeiten der aktiven Arbeitsförderung zur Eingliederung von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt ausgeschöpft sind oder nicht in Betracht kommen und eine Beeinträchtigung der Wirtschaft nicht zu befürchten ist.
Der Einsatz von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen soll entsprechend den Problemschwerpunkten der regionalen und beruflichen Teilarbeitsmärkte erfolgen und zur Erhaltung oder Wiedererlangung der Beschäftigungsfähigkeit von arbeitslosen Arbeitnehmern beitragen. Mit der Beschäftigung in ABM werden zugleich berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten erhalten oder verbessert sowie Motivationsverlusten durch die Dauer der Arbeitslosigkeit entgegengewirkt.
ABM sind eine sinnvolle Alternative zu ansonsten fortbestehender Arbeitslosigkeit. Mit der Förderung von ABM wird ein Teil der Beiträge zur Bundesagentur für Arbeit für sinnvolle und produktive Beschäftigung verwendet, der ansonsten für passive Lohnersatzleistungen wie z.B. Arbeitslosengeld zu zahlen wäre. ABM haben somit eine vorrangig arbeitsmarkt- und sozialpolitische Ausrichtung.
ABM-Grundsätze
Ähnlich wie „Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung“ sind ABM grundsätzlich förderungsfähig, wenn die zu verrichtenden Arbeiten zusätzlich sind und im öffentlichen Interesse liegen.
ÖBS – Öffentlich geförderter Beschäftigungssektor Berlin
Mit ÖBS Berlin wird dauerhafte öffentlich geförderte Beschäftigung zu den bestehenden Maßnahmetypen sinnvoll ergänzt. Geplant sind Projekte in der kommunalen Arbeit mit Laufzeiten von 24-36 Monaten.
Zielgruppe sind Langzeitarbeitslose über 25 Jahren mit vermittlungshemmenden Merkmalen und einer vermutlich nicht möglichen Erwerbstätigkeit in den nächsten 24 Monaten Die Teilnehmer erhalten für die Maßnahmedauer einen Arbeitsvertrag.
Der Bund finanziert 75% als Zuschusshöhe. Die Maßnahmedauer und die kommunale Einbindung versprechen kontinuierliche Arbeit mit hoher Nachhaltigkeit.
Die ersten Referenzprojekte starten im Oktober 2007. Die trias gGmbH ist an "Testmaßnahmen" zur Anwendung in verschiedenen Bezirken tätig.


