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ESF steht für Europäischer Sozialfonds. Mit der ESF-Förderung flankiert die Europäische Union die nationale Arbeitsmarktpolitik.
Die Länder und der Bund haben Programme erstellt, die aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds mitfinanziert werden und folgende
Fördermöglichkeiten anbieten:
zusätzliche Hilfen bei beruflicher Qualifizierung;
zusätzliche Hilfen zur Sicherung der Existenzgründung;
zusätzliche berufsbezogene Maßnahmen zur Stärkung der Sprachkompetenz für Personen mit Migrationshintergrund.
Auf die Leistungen nach dem ESF-BA-Programm besteht kein Rechtsanspruch. Sie können nur gezahlt werden, soweit ESF-Mittel zur
Verfügung stehen. Die Maßnahmen des ESF müssen gleichzeitig mit einer Förderung nach dem SGB III verbunden sein. Über die
konkreten Förderungsvoraussetzungen und den Umfang der Leistungen informieren die JobCenter und die Agenturen für Arbeit,
die für ihren regionalen Arbeitsmarkt bei Bedarf Förderschwerpunkte vorsehen können.
In folgenden Bereichen sind Qualifizierungen möglich:
Einen Überlick über unsere aktuellen Kurse mit Terminen und Seminarinhalten finden Sie im Bereich ESF-Qualifizierung.



