ESF- Förderbereiche

ESF steht für Europäischer Sozialfonds. Mit der ESF-Förderung flankiert die Europäische Union die nationale Arbeitsmarktpolitik. Die Länder und der Bund haben Programme erstellt, die aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds mitfinanziert werden und folgende Fördermöglichkeiten anbieten:

  zusätzliche Hilfen bei beruflicher Qualifizierung;
  zusätzliche Hilfen zur Sicherung der Existenzgründung;
  zusätzliche berufsbezogene Maßnahmen zur Stärkung der Sprachkompetenz für Personen mit Migrationshintergrund.

Auf die Leistungen nach dem ESF-BA-Programm besteht kein Rechtsanspruch. Sie können nur gezahlt werden, soweit ESF-Mittel zur Verfügung stehen. Die Maßnahmen des ESF müssen gleichzeitig mit einer Förderung nach dem SGB III verbunden sein. Über die konkreten Förderungsvoraussetzungen und den Umfang der Leistungen informieren die JobCenter und die Agenturen für Arbeit, die für ihren regionalen Arbeitsmarkt bei Bedarf Förderschwerpunkte vorsehen können.

In folgenden Bereichen sind Qualifizierungen möglich:


Büro und Kaufmännischer Bereich

  • Berufsgrundlagen für Bürofachmann/-frau

  • Verkaufstraining und Kassenschein

  • verwaltungstechnische Grundlagen für Bürokaufleute

Küche und Gastronomie

  • Servicekraft im Hotel- und Gaststättenbereich

Gewerblich-technischer Bereich

  • Maß-, Änderungs- und Modeschneiderei

  • Grundlagen Zweiradmechaniker

  • Berufsgrundlagen für Fachkräfte erneuerbare Energie

  • Grundlagen für den Beruf Mediengestalter/Webdesigner

  • Grundlagen für den Beruf Tischler

  • Grundlagen für den Beruf Mechatroniker

Sozialer und pädagogischer Bereich

  • Alltagsbegleiter / -in von Menschen mit Demenz

  • Basisqualifikation für Altenpflegeassistenten

  • Grundlagen für den Beruf Erzieher

Grünbereich/Galabau

  • Grundlagen für Tätigkeiten im Garten- und Landschaftsbau

Sonstiges

  • Grundlagen für Reiseleiter



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