ESF-Förderbereiche

ESF steht für Europäischer Sozialfonds. Mit der ESF-Förderung flankiert die Europäische Union die nationale Arbeitsmarktpolitik. Die Länder und der Bund haben Programme erstellt, die aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds mitfinanziert werden und folgende Fördermöglichkeiten anbieten:

  zusätzliche Hilfen bei beruflicher Qualifizierung;
  zusätzliche Hilfen zur Sicherung der Existenzgründung;
  zusätzliche berufsbezogene Maßnahmen zur Stärkung der Sprachkompetenz für Personen mit Migrationshintergrund.

Auf die Leistungen nach dem ESF-BA-Programm besteht kein Rechtsanspruch. Sie können nur gezahlt werden, soweit ESF-Mittel zur Verfügung stehen. Die Maßnahmen des ESF müssen gleichzeitig mit einer Förderung nach dem SGB III verbunden sein. Über die konkreten Förderungsvoraussetzungen und den Umfang der Leistungen informieren die JobCenter und die Agenturen für Arbeit, die für ihren regionalen Arbeitsmarkt bei Bedarf Förderschwerpunkte vorsehen können.

In folgenden Bereichen sind Qualifizierungen möglich:

Büro und Kaufmännischer Bereich

  Großer Büro- und Verwaltungsschein;
  Einführung in den Journalismus;
  Event- und Projektmanagement;
  Verkaufstraining und Kassenschein;
  Bewerbungstraining;
  Recht im Alltag – Behördenführerschein.

EDV

  Filmwerkstatt: Filmen und Videobearbeitung;
  Fotowerkstatt: Digitales Fotografieren und Bildbearbeitung;
  Webdesign.

Gastronomie und Küche

  Ernährungslehre.

Gewerblicher und technischer Bereich

  Elektro & Solar;
  Fashionwerkstatt: Mode - Design - Schneidern - Nähen;
  Fahrradwerkstatt.

Sozialer und pädagogischer Bereich

  Basisqualifikation für Altenpflegeassistenten;
  Pädagogisches Arbeiten mit Kindern;
  Pädagogisches Arbeiten mit Senioren.

Sprachen- (Fremdsprachen-) Training

  Deutsch – Grundkurs;
  Deutsch – Mittelstufe;
  Englisch – Grundstufe;
  Englisch für den Beruf – Business English.

Einen Überlick über unsere aktuellen Kurse mit Terminen und Seminarinhalten finden Sie im Bereich ESF-Qualifizierung.