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ESF steht für Europäischer Sozialfonds. Mit der ESF-Förderung flankiert die
Europäische Union die nationale Arbeitsmarktpolitik. Die Länder und der Bund
haben Programme erstellt, die aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds
mitfinanziert werden und folgende Fördermöglichkeiten anbieten:
zusätzliche Hilfen bei beruflicher Qualifizierung;
zusätzliche Hilfen zur Sicherung der Existenzgründung;
zusätzliche berufsbezogene Maßnahmen zur Stärkung der
Sprachkompetenz für Personen mit Migrationshintergrund.
Auf die Leistungen nach dem ESF-BA-Programm besteht kein Rechtsanspruch. Sie
können nur gezahlt werden, soweit ESF-Mittel zur Verfügung stehen. Die
Maßnahmen des ESF müssen gleichzeitig mit einer Förderung nach dem SGB III
verbunden sein. Über die konkreten Förderungsvoraussetzungen und den Umfang der
Leistungen informieren die JobCenter und die Agenturen für Arbeit, die für
ihren regionalen Arbeitsmarkt bei Bedarf Förderschwerpunkte vorsehen können.
In folgenden Bereichen sind Qualifizierungen möglich:
Alltagsbegleiter / -In von Menschen mit Demenz
Einen Überlick über unsere aktuellen Kurse mit Terminen und Seminarinhalten
finden Sie im Bereich ESF-Qualifizierung.



